Wie bekomme ich als Neupatient*in zukünftig noch einen Termin?

 

Ab 01.01.2023 deutlich erschwerter Zugang zum Facharzt für gesetzlich versicherte Neupatient*innen

 

Der Bundestag hat am 20.10.2022 die vom damaligen Minister Prof. Dr. K. Lauterbach vorgeschlagene Abschaffung der Neupatientenregelung beschlossen.

 

 Für unsere Praxis heißt das konkret:

 

1) Zeitnahe Termine zur diagnostischen Abklärung werden bevorzugt nach direkter Terminvermittlung durch die Hausarztpraxis möglich sein. 

 

2) Termine werden nur noch auf Überweisung vergeben.

 

 Was können Sie tun?

 

Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis und bitten Sie darum, dass im Falle einer dringlichen Überweisung die Hausarztpraxis direkt mit uns Kontakt aufnimmt und einen Termin entsprechend der Dringlichkeit vereinbart. Ihre Hausarztpraxis hat die Kompetenz und das ausschließliche Recht die Dringlichkeit zu beurteilen.

 

Weder Sie als Patient*in, noch wir als Fachärzte dürfen die Überweiser jedoch dazu drängen.

 

Es gibt dabei 3 Dringlichkeitsstufen:

 

1.       Termin spätestens am 4. Tag nach Vermittlung

2.       Termin spätestens am 14. Tag nach Vermittlung

3.       Termin spätestens am 35. Tag nach Vermittlung

 

Wir haben für die Hausärzt*innen eine eigene "Hotline" eingerichtet und sind hierüber in der Regel gut für die Terminvermittlung erreichbar.

 

Aktualisierung Februar 2026:

 

Aufgrund des Weggangs von Dr. Freudenberger (Ruhestand) und des bevorstehenden Ausscheidens von Dr. Ameiser (zum 30.06.2026) ist es uns mindestens bis Oktober nicht möglich elektive Neupatienten anzunehmen. 

Es ist schon jetzt fast unmöglich den Patientenstamm der beiden ausscheidenden Ärzte zu versorgen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass momentan nur vom Hausarzt angemeldet Patientinnen angenommen werden können.

Wir bedauern dies sehr und hoffe, baldmöglichst Ersatz zu finden.

  

(Stand 09.02.2026)