Ab 01.01.2023 deutlich erschwerter Zugang zum Facharzt für gesetzlich versicherte Neupatient*innen
Der Bundestag hat am 20.10.2022 die von Minister Prof. Dr. K. Lauterbach vorgeschlagene Abschaffung der Neupatientenregelung beschlossen.
Für unsere Praxis heißt das konkret:
1) Zeitnahe Termine zur diagnostischen Abklärung werden bevorzugt nach direkter Terminvermittlung durch die Hausarztpraxis möglich sein.
2) Termine werden nur noch auf Überweisung vergeben.
Was können Sie tun?
Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis und bitten Sie darum, dass im Falle einer dringlichen Überweisung die Hausarztpraxis direkt mit uns Kontakt aufnimmt und einen Termin entsprechend der Dringlichkeit vereinbart. Ihre Hausarztpraxis hat die Kompetenz und das ausschließliche Recht die Dringlichkeit zu beurteilen.
Weder Sie als Patient*in, noch wir als Fachärzte dürfen die Überweiser jedoch dazu drängen.
Es gibt dabei 3 Dringlichkeitsstufen:
1. Termin spätestens am 4. Tag nach Vermittlung
2. Termin spätestens am 14. Tag nach Vermittlung
3. Termin spätestens am 35. Tag nach Vermittlung
Wir haben für die Hausärzt*innen eine eigene "Hotline" eingerichtet und sind hierüber in der Regel gut für die Terminvermittlung erreichbar.
Sollten Sie nur eine Überweisung haben ohne Vermittlung und in der Praxis nicht bekannt sein, müssen Sie mit Wartezeiten von aktuell ca. 2-3 Monaten rechnen.
Wir möchten dennoch weiterhin Patient*innen der aus Trostberg und Umgebung bestmöglich mit zeitnahen Terminen fachärztlich versorgen und so einen "Aufnahmestopp" vermeiden.
(Stand 01.11.2024)