Was ist die offene Sprechstunde?

Liebe Patientinnen und Patienten,

 

aufgrund des sogenannten Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind wir ab 01.09.2019 dazu verpflichtet pro Woche mindestens fünf „offene Sprechstunden“ anzubieten. Das heißt Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung.

 

Wir bieten diese Sprechstunde aktuell täglich (Mo - Fr) von 08:00 – 09:00 an.

 

Aufgrund der Regelung ist nicht vorhersehbar, wie viele Patienten in die offene Sprechstunde kommen, so dass es zu Überschneidungen mit bereits vorhandenen Terminen kommen kann.

Wir bitten deshalb schon jetzt etwaige Wartezeiten und Verzögerungen zu entschuldigen.

Zudem ist die offene Sprechstunde ausschließlich für Patienten unseres Einzugsgebietes. Sollte Ihr Facharzt keine offene Sprechstunde anbieten, empfehlen wir Kontaktaufnahme mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. 

 

Die Patienten/-innen, die zu dieser Zeit ohne Termin kommen, können meist nur orientierend befragt und untersucht werden, um die Dringlichkeit für weitere Schritte (Krankenhauseinweisung, Röntgenuntersuchungen, weitere Diagnostik in der Praxis) zu überprüfen bzw. rasch notwendige Schritte einzuleiten.

 

Apparative Diagnostik kann dabei oft nicht stattfinden, da diese aufgrund des erheblichen zeitlichen und personellen Aufwands einer Vorausplanung bedarf.

 

In vielen Fällen wird der Besuch der offenen Sprechstunde letztlich dazu führen, dass ein weiterer Termin zur Vervollständigung der Diagnostik notwendig sein wird.

 

Wirklich dringende Fälle wurden von uns auch bisher schon durch Anmeldung über den Hausarzt kurzfristig versorgt, weshalb wir Ihnen dies im Zweifel auch weiterhin empfehlen.